Unverbissen vegetarisch

…flexitarisch, vegetarisch, vegan? Hauptsache, die Richtung stimmt!

Gibt es ein Urheberrecht auf Rezepte?

Das hab‘ ich mich schon bald nach der Eröffnung dieses noch gar nicht alten Blogs gefragt! Bei der Recherche der zigtausend vegetarischen und veganen Rezepte für die grade fertig gewordene Übersicht, dachte ich mir: kann wohl nicht sein! Denn viele Rezepte finden sich an verschiedenen Stellen, gleich oder nur minimal verändert.

Die Idee ist nicht geschützt, manchmal aber die Form

Grundsätzlich unterliegt das Rezept als Idee, als „Wissen wie“ nicht dem Urheberrecht. Letzteres bezieht sich immer nur auf die Form der Darstellung. Das aber auch nur, wenn diese die nötige „Schöpfungshöhe“ aufweist, um als eigentständigen geistiges Wert gelten zu dürfen.

Fotos unterliegen ohne Wenn und Aber dem Urheberrecht des Fotografen. Bei den Texten kommt es darauf an, ob sie über bloße lapidare Anweisungen hinaus gehen („Petersilie hacken, der Suppe zugeben“).

Auf „frag-einen-anwalt.de“ beantwortet Rechtsanwalt Felix Safadi die entsprechende Frage so:

„Wo es sich um REIN TATSÄCHLICHE Mitteilungen, um eine mechanische Wiedergabe bekannter Gegenstände handelt, ohne dass irgendwie eine selbständig schaffende, würdigende Geistesarbeit hinzukommt, kann von einem Schriftwerk nicht gesprochen werden (RGZ 81, 120, 122 f.).

Bei einem Kochrezept würde es sich also bei der einfachen Auflistung der Zutaten um eine solche rein tatsächliche Mitteilung handeln. Eine solche Zutatenliste könnten Sie auch unverändert übernehmen.

Bei der eigentlichen Kochanleitung müssten Sie in jedem Einzelfall prüfen, ob sie durch eine individuelle geistige Tätigkeit hervorgebracht wurde. Ist die Kochanleitung bspw. mit (auch kurzen) Anekdoten, Garnierungsvorschlägen oder weiteren beschreibenden Angaben wie Herkunft, Geschichte und Zusammensetzung der Speisen „garniert“, wäre ein urheberrechtlicher Schutz zu bejahen. „

Die Zutatenliste ist also in jedem Fall gemeinfrei – den Text dazu schreibt man sicherheitshalber am besten selbst.

Zu guter letzt: Es ist irrelevant für die Beurteilung des Urheberrechts, ob da irgendwo ein Copyright-Vermerk dran pappt. RA Safadi dazu:

„Erreicht das Rezept die erforderliche Schöpfungshöhe nicht, gibt es keinen Urheberrechtsschutz, auch wenn der Verfasser mit dem Vermerk „Copyright“ oder „©“ das für sich oder einen anderen reklamiert. Der Vermerk selbst führt also nicht zum Bestehen von Urheberrechten und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. „

Autor: Claudia Klinger

Mit weiteren, teils recht persönlichen Themen findet man mich auf meinem seit 1999 aktiven Digital Diary. Und Veggie-News gibts auf Twitter.com/unverbissen. Unverbissen Vegetarisch gibts - noch! - auch auf Facebook,

3 Kommentare

  1. Danke für den gut recherchierten Artikel, das finde ich auch spannend, da wir auf unserem Blog immer wieder mal Rezepte vorstellen (sind das eigene, aber die Inspiration habe ich natürlich schon meist aus einem Buch ;)

  2. Pingback: FOOD PORN DAILY - Seite 288

  3. Hallo Claudia,
    dieser Artikel ist zwar doch schon ein paar Tage älter, aber ich bin grad trotzdem ganz froh, beim Stöbern in deinem Blog darüber gestolpert zu sein. Die Frage nach dem Rezepturheberrecht habe ich mir das ein oder andere mal auch schon gestellt, man findet im Internet ja doch sehr häufig sehr ähnliche Rezepte.
    Schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, da mal ein bisschen zu recherchieren!
    Gruß
    Taro